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Aktuelle Informationen direkt aus dem Öffentlichen Anzeiger der Stadt Püttlingen oder im Veranstaltungskalender u.a. aktuelle Termine im Püttlinger Vereinsleben sowie allerlei Neues erfahren Sie auf diesen Seiten...

Das Ratsinformationssystem (aktueller Sitzungsdienst) ist verschlüsselt nur für Mitglieder des Stadtrates erreichbar.

Die Rathäuser Püttlingen und Köllerbach sind zwischen den Feiertagen am 27.12.2024 geschlossen. Am 30.12.2024 sind die Rathäuser geöffnet. Hierbei ist Folgendes zu beachten:

Am 14. Februar  treffen der Valentinstag und der One-billion-rising-Aktionstag (eine Milliarde erhebt sich) zusammen. Diese Kampagne wurde ins Leben gerufen, um ein Ende der Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie auf die Gleichstellung aufmerksam zu machen.

Stoffwindeln: Nachhaltig, gesund und kostensparend

Eine Personengruppe

Eine gemeinsame Aktion der Bürgerinitiative Erinnerungsarbeit Püttlingen und der Gemein-schaftsschule Peter Wust

Eine Mitteilung der Gemeinde Schwalbach:

Gemäß § 9 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288,1594) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 91) werden die in der Stadt Püttlingen vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen gebeten, bis zum 20. Dezember 2024 der Bürgermeisterin der Stadt Püttlingen, Rathaus Püttlingen, Rathausplatz 1, 66346 Püttlingen, Vorschläge für die Berufung der Beisitzerinnen/Beisitzer der Wahlvorstände für die 14 Wahlbezirke in der Stadt Püttlingen mitzuteilen. Für jeden Wahlvorstand werden mindestens 3 Beisitzerinnen/Beisitzer (max. 7 Beisitzerinnen/Beisitzer) bestellt. Die Bürgermeisterin wird die Beisitzerinnen/Beisitzer in einem Berufungsschreiben für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 bestellen. 

Gemäß § 18 des Saarländischen Straßengesetzes vom 17. Dezember 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl. S. 969), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393), in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Nr. 8 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 02.10.2024 (BGBl. I Nr. 299) sowie § 35 Abs. 2 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) ergeht folgende 

Die Arbeitsgruppen der Initiative „Erinnerungsarbeit Püttlingen“, recherchieren auch in diesem Jahr sehr intensiv das Schicksal der Opfer des Nationalsozialismus. Zahlreiche Menschen aus unserer Stadt zählen zu diesen Opfern und die Ehrenamtlichen arbeiten die Einzelschicksale auf. Die Nachforschungen sind sehr aufwendig und wir bitten um Ihre Unterstützung.

Seit einigen Jahren recherchiert die Initiative „Erinnerungsarbeit Püttlingen“ ehrenamtlich Schicksale von Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt, die Opfer des Naziregimes wurden.

Am 25. und 29. April 2024 fanden in Püttlingen die ersten Aktionstage „Energie erleben“ in der Grundschule Köllerbach statt.

Am 20.09.2023 wurden vom Künstler Gunter Demnig Stolpersteine zum Gedenken an 4 Euthanasieopfer verlegt, die im Zuge der Aktion T4 ihr Leben verloren haben.

Ein rosafarbener Papierführerschein

Die Führerscheine, egal ob Papier- oder Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, haben kein Ablaufdatum. Aufgrund rechtlicher Vorgaben der Europäischen Union verlieren die Führerscheine ohne Ablaufdatum  jedoch ihre Gültigkeit. Zukünftig wird Ihr neuer EU-Führerschein daher auf 15 Jahre befristet ausgestellt – Ihre Fahrerlaubnis bleibt natürlich weiterhin unbefristet.