Gemäß § 9 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288,1594) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 91) werden die in der Stadt Püttlingen vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen gebeten, bis zum 20. Dezember 2024 der Bürgermeisterin der Stadt Püttlingen, Rathaus Püttlingen, Rathausplatz 1, 66346 Püttlingen, Vorschläge für die Berufung der Beisitzerinnen/Beisitzer der Wahlvorstände für die 14 Wahlbezirke in der Stadt Püttlingen mitzuteilen. Für jeden Wahlvorstand werden mindestens 3 Beisitzerinnen/Beisitzer (max. 7 Beisitzerinnen/Beisitzer) bestellt. Die Bürgermeisterin wird die Beisitzerinnen/Beisitzer in einem Berufungsschreiben für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 bestellen.