Sie haben einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein?Dann aufgepasst: Die Führerscheininhaber*innen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 müssen bis 19. Januar 2022 ihren Führerschein umtauschen.
Alle anderen Jahrgänge können sich daher noch etwas Zeit lassen, denn ihre Fristen folgen später (siehe nebenstehende Info). | Wenn ein grauer oder rosafarbener (Papier-) Führerschein vorliegt und dieser bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurde: | |
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Geburtsjahr des/der Fahrerlaubnisinhabers/ inhaberin: | Frist, bis zu der der Führerschein umgetauscht sein muss: | |
Vor 1953 | 19. Januar 2033 | |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 | |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 | |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 | |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Sie haben schon einen Kartenführerschein?Wer den Jahrgängen 1953-1958 angehört, mittlerweile jedoch einen Kartenführerschein besitzt, rückt mit seiner Umtauschfrist ebenfalls weiter nach hinten (siehe nebenstehende Info).
Für die Inhaber*innen von Kartenführerscheinen gelten keine Geburtsjahrgänge, sondern der Zeitraum der Ausstellung. | (Karten-)Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt wurden:* | |
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Ausstellungsjahr | Frist, bis zu der der Führerschein umgetauscht sein muss: | |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 | |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 | |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 | |
2008 | 19. Januar 2029 | |
2009 | 19. Januar 2030 | |
2010 | 19. Januar 2031 | |
2011 | 19. Januar 2032 | |
2012 bis 18.01.2013 | 19. Januar 2033 | |
* Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. |
Übrigens:
Prinzipiell kann jeder zu jederzeit seinen Führerschein umtauschen. Aufgrund der Pandemielage werden jedoch vorrangig die Gruppe mit Frist zum 19. Januar 2022 gebeten, einen Umtausch im Laufe des Jahres 2021 zu vollziehen. Aktuell muss hierfür bei der Führerscheinstelle der Stadtverwaltung Püttlingen ein Termin vereinbart werden. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 06898/691-102.
Was wird beim Umtausch benötigt?
Zum Umtausch-Termin bringen Sie bitte Ihren alten Führerschein, einen gültigen Personalausweis sowie ein biometrisches Passbild mit. Die Gebühr beträgt 25,30 Euro.