Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), die Aufstellung des Bebauungsplans „Stadtpark Püttlingen“, 1. Änderung gemäß § 13a BauGB beschlossen. Im beschleunigten Verfahren soll der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Des Weiteren kann von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
Es wird eine klimaangepasste und attraktive Umgestaltung des Stadtparks mit teilweisem Rückbau der Bahndammüberreste, Herstellung eines generationengerechten Spiel- und Aktionsbereichs sowie Schaffung von Retentionsflächen angestrebt. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2022 der Bebauungsplan „Stadtpark Püttlingen“ aufgestellt. Mittlerweile ist die Planung zur klimaangepassten Umgestaltung des Stadtparks weiter fortgeschritten und es wurden hydraulische Berechnungen (auch in Folge des Hochwasserereignisses von Mai 2024) durchgeführt. Ziel und Zweck der 1. Bebauungsplanänderung ist es nun für die geänderte Planung, beispielsweise in Bezug auf eine geänderte Trassenführung des Köllertalradweges, Anpassung des Retentionsbeckens im Uferbereich des Köllerbachs bzw. Maßnahmen zum verbesserten Hochwasserschutz für die Anlieger, Planungsrecht zu schaffen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt dargestellt.
Der Stadtrat in seiner Sitzung am 20.02.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Stadtpark Püttlingen“, 1. Änderung einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Da keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet, kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), die Begründung sowie weitere Anlagen (hydraulisches Gutachten und Entwurfspläne) in der Zeit von Freitag 28.02.2025 bis einschließlich Montag 31.03.2025 auf der Homepage der Stadt Püttlingen sowie unter www.argusconcept.planungsbeteiligung.de veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird. Der Inhalt der Bekanntmachung ist auf der städtischen Homepage ebenfalls eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen liegen im angegebenen Zeitraum während der Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung zusätzlich im Rathaus Köllerbach, In der Schäferei 8, Flur 1. Etage, 66346 Püttlingen, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06898 / 691-226, -225) oder per E-Mail (planenundumwelt(at)puettlingen.de). Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de) elektronisch abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an planenundumwelt(at)puettlingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Püttlingen, den 20.02.2025
Die Bürgermeisterin
Denise Klein