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Aus gegebenem Anlass weise ich nochmals darauf hin, dass seit 02.05.2024 pflanzliche Abfälle generell nicht mehr verbrannt werden dürfen.

Unter bestimmten Voraussetzungen durften pflanzliche Abfälle in den Monaten März bis Oktober verbrannt werden. Die Pflanzenabfallverordnung, welche diese Voraussetzungen regelte, wurde am 02.05.2024 aufgehoben. Das bedeutet, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle seither generell und ohne Ausnahme verboten ist.

Folgende Möglichkeiten zur Entsorgung von Grüngut besteht:

Püttlingen, den 24.03.2025

Denise Klein

Bürgermeisterin