Unter bestimmten Voraussetzungen durften pflanzliche Abfälle in den Monaten März bis Oktober verbrannt werden. Die Pflanzenabfallverordnung, welche diese Voraussetzungen regelte, wurde am 02.05.2024 aufgehoben. Das bedeutet, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle seither generell und ohne Ausnahme verboten ist.
Folgende Möglichkeiten zur Entsorgung von Grüngut besteht:
- Kompostieren Sie pflanzliches Material. Wertvolle Nährstoffe können so dem Boden zurückgegeben werden.
- Nutzen Sie die Biotonne.
- Nutzen Sie die Grüngutsammelstelle (Holzer Straße, 66292 Riegelsberg, oberhalb Waldfriedhof) https://www.riegelsberg.eu/fragen-antworten/kompostieranlage
Püttlingen, den 24.03.2025
Denise Klein
Bürgermeisterin