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Im Baugebiet Oberwies III befinden sich folgende Straßen: Adlerweg, Amselweg, Beethovenstraße (8a-21), Beim Wölfelsbrunnen (1-10), Drosselweg, Falkenweg, Finkenweg, Kirchstraße, Meisenweg (1-10 und 12) und Starenweg.

Mit Eintreten der Rechtskraft des Bebauungsplans „Oberwies III. Bauabschnitt, 2. Änderung“ werden die bisherigen Bebauungspläne sowie die Örtlichen Bauvorschriften aus den Jahren 1970 und 1991 außer Kraft gesetzt.

Hauptziel der Bebauungsplanänderung ist es, eine behutsame Nachverdichtung im Gebiet zu ermöglichen, beispielsweise durch flexiblere Gebäudehöhen, Dachneigungen, Dachgauben oder den Wegfall der Vollgeschosszahl.

Weitere wesentliche Ergänzungen bzw. Änderungen betreffen die Dachnutzung, Vorgartengestaltung, Einfriedungen und Stellplätze. Um dem Klimaschutz Rechnung zu tragen, sind Dächer entweder extensiv zu begrünen oder für Solarenergie zu nutzen, wenn diese genehmigungspflichtig verändert werden. Stein- und Schottergärten dürfen zum Schutz des Artenreichtums und Mikroklimas künftig nicht mehr hergestellt werden. Die Höhe von Grundstückseinfriedungen (z.B. Zäune) richtet sich künftig nach der Landesbauordnung. Lediglich im Vorgartenbereich ist eine maximale Höhe von 0,50m festgesetzt. Bei der Schaffung neuer Wohneinheiten sind 2 zusätzliche Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen, wobei vorhandene Stellplätze angerechnet werden können.

Sie haben Fragen zu baulichen Maßnahmen im Gebiet? Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Mitarbeitenden des Fachbereichs 4 (planenundumwelt(at)puettlingen) wenden.